AGB
1. GELTUNGSBEREICH
Verkäufe und Lieferungen und Leistungen der Kasper GmbH erfolgen an Unternehmer im Sinne ß 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend Lieferbedingungen genannt), welche durch die Erteilung des Auftrages und die Entgegennahme der Lieferung anerkannt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Die Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, es sei denn die Kasper GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Auch wenn entgegenstehende und / oder abweichende Bedingungen beim Geschäftspartner vorhanden sind haben die Lieferbedingungen von der Kasper GmbH Vorrang.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Offerten, Angebote und Erklärungen der Kasper GmbH sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich eine insoweit bindende Erklärung schriftlich abgegeben wurde. Mit der Warenbestellung ist die verbindliche Erklärung des Bestellers verbunden, die bestellte Ware auch zu erwerben und abzunehmen. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit Annahme der Bestellung durch die Kasper GmbH zustande.
Die Annahme der Bestellung kann durch ausdrückliche schriftliche Erklärung oder durch Lieferung erfolgen.
Angaben zum Bestellungsgegenstand in einem Katalog, auf einer Website oder in sonstigen Unterlagen dienen lediglich der Bestimmung der Ware und sind nur annähernd maßgeblich. Sie stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit nicht ausdrücklich schriftlich diese als verbindlich erklärt wurden. Eine besondere Beschaffenheit sowie die Eignung zu einem besonderen Verwendungszweck sind nicht zugesichert.
Garantien/Zusicherungen über Beschaffenheit, Verwendungszweck und Geeignetheit müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
3. LIEFERUNG / GEFAHRTRAGUNG
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ansonsten gelten Liefertermine und Lieferfristen als unverbindlich. Eine Woche nach Ablauf einer unverbindlichen Lieferfrist / eines Liefertermins kann vom Besteller eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt werden. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist tritt zu Lasten der Kasper GmbH Verzug ein.
Lieferungen erfolgen durch Transportunternehmen an die bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Wenn das Transportunternehmen bei einem ersten Zustellversuch die Waren nicht anliefern kann, wird eine Nachricht mit einem Terminvorschlag für eine erneute Zustellung hinterlassen, der vom Besteller schriftlich zu bestätigen ist. Ansonsten erfolgt kein weiterer Zustellversuch. Schlägt ein zweiter Zustellversuch fehl, so besteht seitens des Bestellers die Verpflichtung selbst eine Terminsabstimmung mit dem Transportunternehmen durchzuführen.
Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Besteller über, es sei denn, es wird durch die Kasper GmbH ausdrücklich die Lieferung auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko erklärt.
Wird die Ware auf einer Palette geliefert, wird die Palette in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Palette werden die Kosten erstattet.
4. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beträge sind in Euro ausgewiesen.
Zusammen mit der Warenlieferung erfolgt die Rechnungsstellung. Der Rechnungsbetrag ist bei Übergabe und nach Leistungserbringung zahlungsfällig. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt der Liefergegenstand im Eigentum der KASPER GmbH.
Verzug beim Besteller mit dem Rechnungsbetrag tritt automatisch 14 Tage nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages ein. Ein evtl. früherer Verzugseintritt nach gesetzlichen Vorschriften sowie besonderen Vereinbarungen bleibt unberührt. Für jede Mahnung nach Verzug kann eine Mahnkostenpauschale von EUR 10,00 verlangt werden. Verzugszins ist in gesetzlicher Höhe geschuldet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Verstößt der Besteller gegen vertragliche Verpflichtungen oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, kann KASPER GmbH vom Vertrag zurücktreten, oder Vorleistung durch Zahlung des Rechnungsbetrages verlangen. Es erlischt damit automatisch auch das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware. Diese ist dann auf Aufforderung an KASPER GmbH heraus zugeben.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur dann zu, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt und unbestritten oder anerkannt ist.
5. VORAUSKASSE / ABSCHLAGZAHLUNG
Bei Auslandsgeschäften kann KASPER GmbH in Höhe des Bestellwertes Vorauskasse gegen Rechnungsstellung verlangen und die Leistung und Lieferung von der Zahlung abhängig machen.
Nach vertragsgemäßer Teilleistung ist KASPER GmbH berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe es anteiligen Vertragswertes gegen gesonderte Abschlagsrechnung mit einer Aufstellung über die erbrachten Leistungen zu beanspruchen.
6. MÄNGELANSPRÜCHE / UNTERSUCHUNGSPFLICHT
Zur Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Besteller hat dieser die Ware nach Annahme unverzüglich zu prüfen und Mängel an KASPER GmbH sofort schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die Ware als mangelfrei abgenommen.
Soweit eine Lieferung/Leistung mangelhaft ist, kann KASPER GmbH nach eigener Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware vornehmen.
Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsvorschriften.
7. HAFTUNG
Eine Haftung der Kasper GmbH besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. ALLGEMEINE BESTIMMUNG
Unvorhergesehene, unvermeidbare Kosten und außerhalb des Einflussbereichs der Kasper GmbH liegende und nicht zu vertretende Ereignisse entbinden die Kasper GmbH für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
Ist eine Bestimmung des Kaufvertrages und / oder Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen wird der Sitz der KASPER GmbH als Erfüllungsort vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der KASPER GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.